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   BPatG, 19.11.2013 - 33 W (pat) 507/12   

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https://dejure.org/2013,34604
BPatG, 19.11.2013 - 33 W (pat) 507/12 (https://dejure.org/2013,34604)
BPatG, Entscheidung vom 19.11.2013 - 33 W (pat) 507/12 (https://dejure.org/2013,34604)
BPatG, Entscheidung vom 19. November 2013 - 33 W (pat) 507/12 (https://dejure.org/2013,34604)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 240 ZPO, § 269 Abs 3 S 1 ZPO, § 269 Abs 4 ZPO, § 82 Abs 1 MarkenG, § 35 InsO
    Markenbeschwerdeverfahren - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ursprünglichen Widersprechenden - zur Unterbrechung der Verfahren vor dem BPatG und dem DPMA - Ablehnung der Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter - Abtretungsvertrag - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung eines Widerspruchsverfahrens vor dem DPMA wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ursprünglichen Widersprechenden - zur Unterbrechung der Verfahren vor dem BPatG und dem DPMA - Ablehnung der Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter - Abtretungsvertrag - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.04.1998 - I ZB 22/93

    "Puma"; Kostenregelung nach Rücknahme des Widerspruchs gegen eine IR-Marke;

    Auszug aus BPatG, 19.11.2013 - 33 W (pat) 507/12
    Infolge der Übernahme des Verfahrens konnte die Widersprechende auch die Rücknahme des Widerspruchs erklären, was zur Erledigung des Widerspruchsverfahrens führt (BGH GRUR 1998, 818 ff. - Puma; näher: Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 66 Rd. 68 f.).

    Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i. V. m. § 269 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 ZPO ist daher auszusprechen, dass der angefochtene Beschluss, mit dem die Löschung der angegriffenen Marke angeordnet wurde, wirkungslos ist (vgl. BGH GRUR 1998, 818 ff. - Puma).

  • BGH, 01.10.2009 - I ZR 94/07

    Oracle

    Auszug aus BPatG, 19.11.2013 - 33 W (pat) 507/12
    Der Eintritt der Unterbrechungswirkung nach § 240 S. 1 ZPO setzt voraus, dass das anhängige Verfahren die Insolvenzmasse betrifft (§§ 35, 36 InsO), wobei ein mittelbarer Bezug genügt (BGH NJW 2010, 2213; MÜKO, InsO, 2. Aufl., Vor § 85 Rd. 23).

    Ein Rechtsstreit, der dem Schutz eines zur Masse gehörenden gewerblichen Schutzrechts dient, berührt nämlich die Insolvenzmasse (MüKo, InsO, 2. Aufl., Vor § 85 Rd. 37; vgl. Zum Löschungsverfahren nach §§ 51, 55 MarkenG: BGH NJW 2010, 2213; für das Löschungsverfahren nach §§ 54, 50 MarkenG: BPatG 29 W (pat) 149/03; vgl. zum PatentR bei Insolvenz des Nichtigkeitsklägers: BGH NJW-RR 1995, 573; BGH EWiR 2004, 519).

  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzverfahrenseröffnung: Behandlung

    Auszug aus BPatG, 19.11.2013 - 33 W (pat) 507/12
    Der BGH hat insoweit entschieden, dass das Gesetz keine automatische Beendigung der Unterbrechung des Verfahrens vorsieht, wenn der Massebezug einer Forderung während des Insolvenzverfahrens entfällt, sondern erst eine Aufnahme des Rechtsstreits durch eine dazu nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften befugte Partei (§ 85 InsO) erforderlich ist (BGH NJW-RR 2010, 1351).

    Die Unterbrechung endet daher, wenn der Insolvenzverwalter die Forderung freigegeben hat, erst mit der Aufnahme des Rechtsstreits (BGH NJW-RR 2010, 1351; vgl. BGHZ 36, 258).

  • BGH, 18.11.2003 - X ZR 128/03

    Abweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent betreffend einen Leuchter mit

    Auszug aus BPatG, 19.11.2013 - 33 W (pat) 507/12
    Ein Rechtsstreit, der dem Schutz eines zur Masse gehörenden gewerblichen Schutzrechts dient, berührt nämlich die Insolvenzmasse (MüKo, InsO, 2. Aufl., Vor § 85 Rd. 37; vgl. Zum Löschungsverfahren nach §§ 51, 55 MarkenG: BGH NJW 2010, 2213; für das Löschungsverfahren nach §§ 54, 50 MarkenG: BPatG 29 W (pat) 149/03; vgl. zum PatentR bei Insolvenz des Nichtigkeitsklägers: BGH NJW-RR 1995, 573; BGH EWiR 2004, 519).

    In diesem Falle kann der Insolvenzschuldner oder sein Rechtsnachfolger den Rechtsstreit nach den dafür maßgeblichen Vorschriften aufnehmen, weil er das Verfügungsrecht (zurück) erlangt (BGH EWiR 2004, 519).

  • BGH, 22.06.2004 - X ZB 40/02

    Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei

    Auszug aus BPatG, 19.11.2013 - 33 W (pat) 507/12
    Zur Masse gehört das gesamte Vermögen des Schuldners zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sofern es der (Einzel-)Zwangsvollstreckung unterliegt und pfändbar ist (BGH MDR 2004, 1251).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 118/94

    2Aufreißdeckel"; Unterbrechung des Nichtigkeitsverfahrens durch Eröffnung des

    Auszug aus BPatG, 19.11.2013 - 33 W (pat) 507/12
    Ein Rechtsstreit, der dem Schutz eines zur Masse gehörenden gewerblichen Schutzrechts dient, berührt nämlich die Insolvenzmasse (MüKo, InsO, 2. Aufl., Vor § 85 Rd. 37; vgl. Zum Löschungsverfahren nach §§ 51, 55 MarkenG: BGH NJW 2010, 2213; für das Löschungsverfahren nach §§ 54, 50 MarkenG: BPatG 29 W (pat) 149/03; vgl. zum PatentR bei Insolvenz des Nichtigkeitsklägers: BGH NJW-RR 1995, 573; BGH EWiR 2004, 519).
  • BGH, 08.01.1962 - VII ZR 65/61

    Rechtsmitteleinlegung durch Aufnahme des Rechtsstreits

    Auszug aus BPatG, 19.11.2013 - 33 W (pat) 507/12
    Die Unterbrechung endet daher, wenn der Insolvenzverwalter die Forderung freigegeben hat, erst mit der Aufnahme des Rechtsstreits (BGH NJW-RR 2010, 1351; vgl. BGHZ 36, 258).
  • BPatG, 13.12.2006 - 29 W (pat) 149/03
    Auszug aus BPatG, 19.11.2013 - 33 W (pat) 507/12
    Ein Rechtsstreit, der dem Schutz eines zur Masse gehörenden gewerblichen Schutzrechts dient, berührt nämlich die Insolvenzmasse (MüKo, InsO, 2. Aufl., Vor § 85 Rd. 37; vgl. Zum Löschungsverfahren nach §§ 51, 55 MarkenG: BGH NJW 2010, 2213; für das Löschungsverfahren nach §§ 54, 50 MarkenG: BPatG 29 W (pat) 149/03; vgl. zum PatentR bei Insolvenz des Nichtigkeitsklägers: BGH NJW-RR 1995, 573; BGH EWiR 2004, 519).
  • BPatG, 09.07.2008 - 32 W (pat) 17/06
    Auszug aus BPatG, 19.11.2013 - 33 W (pat) 507/12
    Nach überwiegender Ansicht wird daher auch ein Widerspruchsverfahren im Falle der Insolvenzeröffnung über das Vermögen eines der Beteiligten nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn die verfahrensgegenständlichen Marken zur Insolvenzmasse gehören (BPatG 32 W (pat) 17/06; Ströbele/Hacker § 42 Rd. 70 m. w. N. in Fn. 120; Cranshaw, jurisPR-InsR 2/2009, Anm. 2).
  • BPatG, 03.05.2018 - 30 W (pat) 28/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Unterbrechung des patentamtlichen

    d) Der gegenteiligen Auffassung des Patentamts (gemäß der "Mitteilung Nr. 20/08 des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die geänderte Praxis bei Insolvenz eines Beteiligten vom 14. November 2008", BlPMZ 2008, 413, im Folgenden: MittDPMA Nr. 20/08), wonach aufgrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2008 (BGH BlPMZ 2008, 218) davon auszugehen sei, dass § 240 ZPO generell in Schutzrechtsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt nicht anzuwenden sei und damit keine Unterbrechung der Verfahren eintrete, kann daher nicht gefolgt werden (vgl. so schon ausdrücklich BPatG, Beschluss vom 19. November 2013 - 33 W (pat) 507/12, juris Rn. 4; siehe auch Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O., § 42 Rn. 71).
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